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Die Ableitung von Niederschlagswasser verursacht Kosten, die bislang die Gemeinde allein getragen hat. Das Landeswassergesetz verpflichtet die Gemeinden, auch hier die Grundeigentümer an den Kosten zu beteiligen, wobei die Gemeinde selbst mindestens 50% der Kosten zu übernehmen hat.

Wir alle sind mit dieser sogenannten "Regensteuer" nicht glücklich, konnten es aber nicht abwenden. Über die Kosten, die jetzt neu auf die Grundstückseigentümer, deren Niederschlagswasser durch das Regenwassersiel abgeleitet werden, zukommen, ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Wir als CDU-Fraktion werden uns aber dafür einsetzen, dass Versickerung und Verrieselung absoluten Vorrang haben und diese dann auch keine Gebühren hervorrufen. Bei der Gebührenfestsetzung werden wir jeden möglichen Spielraum zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger ausnutzen.

Demnächst anstehende Termine

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