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24.01.2018: Nach wie vor gibt es zurzeit keine Erkenntnisse, dass der Salzstock unter Siek überhaupt in das Auswahlverfahren gelangen könnte. Das Hamburger Abendblatt berichtet erneut und versucht zusammen mit dem Verein .ausgestrahlt die Ängste der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen. Eine Auseinandersetzung mit der Thematik "Atomkraft" halten wir natürlich für sinnvoll und erforderlich. Die Diskussionen müssen aber unbedingt sachlich bleiben.

12.01.2018: Das Hamburger Abendblatt veröffentlicht eine korrektere Darstellung des Sachverhalts und bestätigt, die von uns bereits am 5.1.18 gegebene Information des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Die Sieker Gemeindevertretung hatte allerdings bereits am 30.11.17 beschlossen, die Amtsverwaltung zur Klärung aufzufordern (s. u.). Aus nachvollziehbaren Gründen stellt das Abendblatt diesen Inhalt nach wie vor falsch dar. 

03.01.2018: Das Bundesamt bestätigt offiziell: "Es finden derzeit in der Gemeinde Siek - wie in allen anderen Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland auch - keine Erkundungsarbeiten im Rahmen der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle stattfinden. Aktuell werden durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die vorhandenen geologischen Daten von den Landesbehörden abgefragt Mit diesen Daten werden dann in einem ersten Schritt die Gebiete ausgeschlossen die für ein Endlager nicht in Frage kommen (z.B. Vulkanismus. Erdbeben. Bergbau). Erst danach werden durch die Anwendung von gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen und Abwägungskriterien sowie durch vorläufige Sicherheitsbetrachtungen zunächst Teilgebiete und erst dann mögliche Standortregionen ermittelt." Das vollständige Schreiben des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) vom 3. Januar finden Sie hier...

31. Dez. 2017: In der Presse wird zurzeit erneut berichtet, dass Siek für ein mögliches Atommüll-Endlager in Frage käme. Ebenso gut könnte jetzt spekuliert werden, ob Siek ein Kohlekraftwerk, einen Windpark oder eine Biogasanlage erhält. Die Wahrscheinlichkeit der beiden letztgenannten dürfte - selbst in Kombination - wesentlich höher sein, als ein Endlager. Mit den nachfolgenden Informationen wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern mögliche Ängste nehmen, die reißerische Presseartikel verursachen wollen. Der Bürgermeister hat in seinem Bericht in der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Siek am 30.11.17 das Thema angesprochen. In der Niederschrift heißt es: "Der Presse war zu entnehmen, dass die atomare Endlagersuche auch einen möglichen Standort in Siek vorsieht. Zur Aufklärung wird die Verwaltung das zuständige Bundesamt anschreiben." (Protokollauszug)

Wir halten Sie auf dem Laufenden

 

Standortauswahl

Richtig ist, dass die bundesweite Suche auf Basis des im Jahr 2017 umfassend novellierten Standortauswahlgesetzes (StandAG) wieder konkreter wird. Bereits im August 1995 hatte die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ein Gutachten zur "Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutschlands - Untersuchung und Bewertung von Salzformationen" veröffentlicht. Bei der "Bewertung der Salzstrukturen" wird jedoch festgestellt, dass Siek "nicht den Vorgaben entspricht". Anders sieht es bspw. für den Ort Sterup (Kreis Schleswig-Flensburg) aus. Dieser "entspricht annähernd den Vorgaben". Eine kleine Anfrage an den schleswig-holsteinischen Landtag wurde im August 2017 beantwortet. Hier heißt es, dass sich alle Gemeinde im Bundesgebiet als Teil der sog. „weißen Landkarte“ im Standortauswahlverfahren befinden. Ferner wird deutlich darauf hingewiesen, dass "Spekulationen von Medien oder sonstiger Dritter über mögliche Standorte, insbesondere auf Basis veröffentlichter Karten, die nicht im StandAG-Verfahren entstanden sind, daher keine seriösen Prognosen zulassen." Zurzeit "existieren bis auf weiteres keine aus einer Anwendung der StandAG-Kriterien resultierende Karten".

 

Hintergründe *)

Das Standortauswahlgesetz vom 5. Mai 2017 (zul. geändert am 20.7.17) regelt die einzelnen Verfahrensschritte für eine ergebnisoffene, wissenschaftsbasierte und transparente Suche und Auswahl eines Standortes für den sicheren Verbleib der hoch radioaktiven Abfälle. Es bildet die Grundlage für die beginnende Endlagersuche, deren Ausgangspunkt das gesamte Bundesgebiet ist (Prinzip der weißen Landkarte). Ziel ist es, den Standort für ein Endlager mit der bestmöglichen Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren festzulegen. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) nimmt in diesem Verfahren eine Schlüsselrolle ein: Es reguliert für den Bund die Standortsuche und organisiert die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Standortsuche wird von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) durchgeführt. Detaillierte Hinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier: Atommüll-Endlager - Beteiligung der Öffentlichkeit

Endlagersuche in fünf Minuten erklärt *)

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit hat als zuständige Regulierungsbehörde zum Thema Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall ein Video veröffentlicht, in dem der gesamte Ablauf des Verfahrens einfach und verständlich erklärt wird. Hierzu liegt auch eine Textfassung vor.

 

Stilllegung von Reaktoren **)

In Deutschland wurden bisher 19 Leistungs- und Prototyp-Reaktoren, über 30 Forschungsreaktoren sowie elf Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung abgebaut beziehungsweise befinden sich in verschiedenen Phasen der Stilllegung. Im Jahr 2017 haben mit Neckarwestheim-1, Philippsburg-1, Isar-1 und Biblis-A und -B fünf weitere Leistungsreaktoren eine Stilllegungsgenehmigung erhalten. Am Standort des Kernkraftwerks Greifswald wird das europaweit größte Stilllegungsprojekt durchgeführt.

 

Pressemitteilungen:

 

Geotechnische Untersuchungen mit Informationen zum "Sieker Salzstock"

Weitere Links:

 

 

*) Verfasser: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Stand 31.12.2017

**) Verfasser: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Stand 31.12.2017