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Wer muss Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuer wird auf das Eigentum an Grundstücken sowie deren Bebauung erhoben. Das Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, bestimmt die Grundsteuerpflicht bzw. stellt die gesetzliche Grundlage zur Erhebung der Grundsteuer dar.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Das für den Kreis Stormarn zuständige Finanzamt Stormarn in Bad Oldesloe stellt den Einheitswert sowie den Grundsteuermessbetrag fest. Hierüber erhält der Eigentümer bei Änderung eines dieser beiden Werte bzw. bei einem Eigentumswechsel einen Bescheid. Die für die Orte Siek und Meilsdorf zuständige Gemeinde Siek legt so genannte Hebesätze fest (gem. §25 GrStG). Der Grundsteuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz (zurzeit 310% Grundsteuer) multipliziert. Die sich daraus errechnet Grundsteuer wird in vier Teilbeträgen vom Eigentümer des Grundstück eingefordert – in der Regel durch Lastschrift.

Was ist der "Einheitswert"

Der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert weicht in der Regel (z. T. deutlich) von dem tatsächlichen Wert des bebauten bzw. unbebauten Grundstücks ab. Dies liegt insbesondere daran, dass er auf der Grundlage der Wertverhältnisse zur Zeit des Hauptfeststellungszeitpunktes am 1. Januar 1964 ermittelt wird. Das Verfahren ist äußert kompliziert; auf der Seite gundsteuerberechnen.de wird u. a. auch der Einheitswert ein wenig näher erläutert.

Wie wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt?

Der Grundsteuermessbetrag wird durch Multiplikation des Einheitswertes mit der (Grund-)Steuermesszahl errechnet. Dieser Steuermessbetrag ist dann die Grundlage für die Errechnung der vom Eigentümer zu zahlenden Grundsteuer.

Die Grundsteuermesszahl beträgt (jeweils bezogen auf den Einheitswert):

Beispielrechnung

Jahr 2014, Hebesatz 260%
(Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer)

 

Einheitswert

Steuer-
Messzahl

Steuer-
Messbetrag

jährliche
Grundsteuer

ETW, ca. 70m²,
Baujahr ca. 1970

14.009,00 €

3,5 ‰

49,03 €

127,48 €

RH (EFH), ca. 140m²,
Baujahr ca. 2010

32.160,00 €

2,6 ‰

83,61 €

217,39 €

 

Jahr 2015, Hebesatz 310%
(Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer)

 

Einheitswert

Steuer-
Messzahl

Steuer-
Messbetrag

jährliche
Grundsteuer

ETW, ca. 70m²,
Baujahr ca. 1970

14.009,00 €

3,5 ‰

49,03 €

151,99 €

RH (EFH), ca. 140m²,
Baujahr ca. 2010

32.160,00 €

2,6 ‰

83,61 €

259,19 €

 

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