20.09.2012: Amt Siek - Aufforderung für Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2013

 

Einteilung der Wahlkreise (gem. Amtl. Bekanntmachung des Amtes Siek am 22.08.2012)

Die Gemeinde Siek bildet einen Wahlkreis. Es werden drei Wahlbezirke gebildet:

 

 

Wahlbezirk 301:
Alte Landstr., An der Lohe, Bültbek, Bülthorts, Hauptstr., Hinterm Dorf, Jacobsrade, Kirchenweg, Knakenhof, Mannhagen, Nienhof, Ohlenhof, Papendorfer Weg, Schmiedekamp, Sieker Berg, Sieker Feld

Wahlbezirk 302:
An der Rotbuche, Birkenbusch, Dohm, Fasanenweg, Fichtenweg, Großblöcken, Hansdorfer Weg, Hoisdorfer Weg, Lehmsol, Marktstr., Neue Str., Ohlenstücken

Wahlbezirk 303:
Ortsteil Meilsdorf

 

Wahlrecht und Wählbarkeit, Wahlhandlung und Wahlergebnis

Alle Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen in Siek wohnen (vor dem 14. April 2013) dürfen wählen (Näheres unter §3 GKWG). Wählbar sind alle Bürger, die darüber hinaus bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein wohnen (vor dem 26. Februar 2013, Näheres unter §6 GKWG).

 

Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie unmittelbare Vertreter in dem Wahlkreis zu wählen sind. Das bedeutet, es ist von insgesamt sieben Stimmen auszugehen, die nur auf verschiedene Kandidaten verteilt werden können. ES sind die Bewerberinnen und Bewerber gewählt, die die meisten Stimmen haben. Über den Verhältnisausgleich werden in §10 GKWG weitere Infos gegeben.

Ausführliche Informationnen...

... sind auch auf der Seite der "Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin" zu finden.

Links zu den enstprechenden Gesetzen/ Verordnungen