Von der Planung über den Bau bis zur Fertigstellung
Bereits seit vielen Jahren hatte die Unfallkasse Mängel am alten Bauhof festgestellt und teils erhebliche Sicherheitsbedenken geäußert.
Aufgrund der Beschaffenheit des Gebäudes konnten diese bis zum Ende der Nutzung nicht vollständig behoben werden. Zudem war das alte Gebäude, das die Gemeinde vom Abwasserzweckverband gemietet hatte, deutlich zu klein. Folglich mussten Maschinen und Gerätschaften schon lange ausgelagert werden. Hierzu wurde im Ort eine Halle angemietet. Die Planungen für eine Verbesserung der Situation begannen mit Überlegungen, am alten Standort eine große Halle zu bauen.
Nachdem auch das Feuerwehrgebäude längst nicht mehr den Erfordernissen entsprach, kam die Idee auf, ein gemeinsames Gebäude für den Bauhof und die Sieker Ortsfeuerwehr zu errichten.
Die ersten Überlegungen fielen auf das gemeindeeigene Grundstück auf dem jetzt tatsächlich der Bauhof realisiert wurde. Der F-Plan (Flächennutzungsplan) wurde geändert sowie die 7. Änderung des B-Plans (Bebauungsplan) am 24.11.2015 beschlossen. Die Feuerwehr hatte jedoch deutliche Bedenken an dem Standort geäußert aufgrund der Erreichbarkeit und der Verkehrssituation.
Die Standortsuche begann von neuem. Eine Idee der CDU Siek-Meilsdorf auf der landwirtschaftlichen Fläche Richtung Meilsdorf „Hinterm Dorf“ sowohl Bauhof, Feuerwehr und auch KiTa neu zu erreichten, fand knapp keine Mehrheit. Schließlich wurde ein Planungsbüro mit der Standortsuche aller drei Gebäude beauftragt. Nach einem umfangreichen Abwägungsprozess fiel die Wahl einstimmig auf die gemeindliche Fläche direkt am Ortseingang.
Als nächstes galt es, für Planung und Durchführung einen geeigneten Fachmann zu finden. Unter vier Bewerbern hat ein gemeindliches Gremium den Architekten Jörg Kröger ausgewählt. Die ersten Vorplanungen und groben Schätzungen der Bausumme beliefen sich auf 1,6 Mio. Euro. In enger Abstimmung zwischen den Bauhofmitarbeitern, der Gemeindevertretung und Herrn Kröger wurden die Planungen konkretisiert. Nach mehreren Anpassungen und Berücksichtigung weiterer Erfordernisse begann 2019 die Bauphase. Die Arbeiten gingen zügig voran, sodass bereits im November das Richtfest gefeiert wurde. Corona-bedingt verzögerte sich die Fertigstellung. Somit wurde am 28. August 2020 mit ein paar Monaten Verspätung das Gebäude offiziell eingeweiht. Der in diesem Zusammenhang angedachte Tag der offenen Tür für alle Interessierten soll im kommenden Jahr nachgeholt werden.
Insgesamt
ist ein zukunftsweisender Bau entstanden, der voraussichtlich keine Erweiterungsmaßnahmen in den kommenden 20 Jahren erforderlich macht.
Daten, Zahlen, Fakten
Der gemeindeeigene Fuhrpark umfasst zurzeit einen Pritschenwagen sowie insgesamt drei Traktoren. Der „große“ Gemeindetraktor wurde nach erfolgter Ausschreibung im Jahr 2018 neu in Dienst gestellt; 2019 folgte der „kleine Bruder“.
Der Pritschenwagen ist mittlerweile 10 Jahre alt und fällt aufgrund häufigen Reparaturbedarfs oft aus. Die Gemeindevertretung hat sich deshalb dazu entschieden, die Ausschreibung für ein neues Fahrzeug zu planen. Da zurzeit im Kommunalbereich noch keine für uns geeigneten Elektro-Fahrzeuge verfügbar sind, soll aus Umweltaspekten zunächst ein gasbetriebenes Fahrzeug gekauft werden. Der Pritschenwagen und unser großer Traktor sind beim Artikel „Am Bürgerpark“ abgebildet. Den kleinsten Gemeindetraktor zeigen wir im Artikel zur Straßenreinigung im Einsatz.
Was geschieht mit den Wertstoffcontainern?
In der Gemeinde Siek – wie auch in anderen Kommunen – werden die Plätze der Sammelcontainer häufig für die Entsorgung von Haus- und insbesondere Sperrmüll missbraucht. Seit Beginn des Jahres ist dieses Problem am Standort des alten Bauhofs „An der Lohe“ ganz besonders deutlich sichtbar geworden. Vereinzelt waren Bürgerinnen und Bürger bereits der Meinung, dass der Platz gar nicht aufgeräumt werden würde. Tatsächlich hatte die AWSH nahezu wöchentlich den Platz gereinigt. Die Gemeindevertretung hat jetzt entschieden, den Sammelplatz am alten Standort aufzulösen. Die Altglas- sowie Altkleidercontainer ziehen zum neuen Bauhof um. Wir erhoffen uns bei diesem belebteren Standort, dass die Probleme deutlich zurückgehen. Altpapiercontainer werden im Ort Siek nicht mehr aufgestellt. Im Ortsteil Meilsdorf wird die Situation zunächst weiter beobachtet. Privathaushalte sollten entsprechend größere Altpapiertonnen bestellen und Gewerbe-treibende müssen eine eigene Entsorgungsmöglichkeit schaffen. In der Diskussion sind auch Überwachungskameras: Dies wäre ein weiterer Schritt, der sich in der Abstimmung auch mit dem Datenschutz befindet. Sollten diese Maßnahmen nicht zu einer Lösung führen, könnten die Container auf das Bauhofgelände gestellt werden. Eine Nutzung wäre dann nur noch werktags zu den Arbeitszeiten möglich. Wir sollten gemeinsam dafür Sorge tragen, dass es nicht so weit kommt. Die Gemeinde Großhansdorf hat aufgrund ähnlicher Probleme bereits die Sammelstelle direkt an der BAB 1 / Aral-Tankstelle gänzlich aufgegeben.
Welche Adresse hat der neue Bauhof?
Im Zuge der Planungen für den neuen Bauhof kam die einfache Frage nach der Hausnummer auf. Unser Bürgermeister Andreas Bitzer konnte zunächst das Ansinnen der Amtsverwaltung gar nicht nachvollziehen. Das Straßenstück zwischen Ortseingang Siek und dem Kreisverkehr trug jedoch denselben Namen „Jacobsrade“ wie die Ringstraße und das gleichnamige Gewerbegebiet auf der anderen Seite der Umgehungsstraße L224. Die Wahl einer sinnvollen Hausnummer für den neuen Bauhof war nicht mehr möglich. Der Bürgermeister schlug der Gemeindevertretung eine Umbenennung vor. Nachdem kein anderes Gebäude seine Anschrift unter diesem Straßenstück hatte, war dies problemlos möglich. Der neue Bauhof trägt somit die Adresse „Am Bürgerpark 1“.
Wann eröffnet die Grünabfallannahme?
Auf dem neuen Bauhofgelände werden zurzeit die Arbeiten für die Grünabfallannahme aus-geführt. In enger Absprache zwischen Bauhofmitarbeitern, dem Architekten, dem Bürgermeister und dem ausführenden ortsansässigen Unternehmen ist eine aus unserer Sicht ideale Umsetzung entstanden. Auf der eigens hierzu neu gepflasterten Fläche trennen sog. Winkelstützen baulich insgesamt drei Buchten voneinan¬der. Die Bürgerinnen und Bürger der beiden Ortsteile Siek und Meilsdorf können voraussichtlich bereits ab Beginn des kommenden Jahres ihren Heckenschnitt und andere Grünabfälle zu den Öffnungszeiten des Bauhofs anliefern. Der Erfolg dieses Angebots hängt allerdings entscheidend davon ab, ob sich alle an die Regeln halten. U. a. darf keinesfalls großes Stammholz, Wurzeln sowie Rest- oder Sondermüll angeliefert werden. Zudem ist diese Möglichkeit ausschließlich Privatpersonen aus dem Gemeindegebiet Siek vorbehalten.
Öffnungszeiten sowie Kontaktmöglichkeiten
Unsere Bauhofmitarbeiter beginnen täglich um 07:00 Uhr mit Ihrer Tätigkeit. Freitags ist um 12:00 Uhr Feierabend, an den anderen um 16:00 Uhr. Allerdings ist der Bauhof auch zu diesen Zeiten nicht dauerhaft besetzt. Sie können unsere Mitarbeiter telefonisch unter 04107 / 9 07 24 94 oder mobil unter 0171 / 8 86 21 56 sowie per Email erreichen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wer ist für die Reinigung zuständig?
Die Gemeinde Siek hat seit vielen Jahren ein Unternehmen beauftragt, das jeden ersten Donnerstag im Monat die Fahrbahnen im Gemeindegebiet mit einer Straßenkehrmaschine abfährt und reinigt. Einige Tage vorher säubert ein Bauhofmitarbeiter mit unserem kleinsten der drei Gemeindetraktoren die Rinnsteine mit Hilfe einer Wildkrautbürste. Der Reinigungseffekt ist bei diesen Maßnahmen besonders groß, wenn an diesen Tagen kaum Fahrzeuge auf der Straße parken.
In der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Siek ist geregelt, dass die Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke für das Reinigen der Geh- und Radwege sowie Gräben zuständig sind. Ein Grundstück gilt dabei als „anliegend“, wenn es an Bestandteile der Straße heranreicht – auch wenn ein Grünstreifen dazwischen liegen sollte. Dies gilt ebenso, wenn Grundstückteile an Straßen grenzen, die nicht der Hausanschrift entsprechen. Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung einschließlich der Beseitigung von Abfällen und Laub sowie wildwachsenden Kräutern. Insbesondere gehört die Beseitigung von Schnee und Eis mit zu diesen Aufgaben.
Bitte denken Sie auch daran, Ihre Hecken ausreichend zurückzuschneiden. An einigen Stellen im Gemeindegebiet sind die Gehwege sehr schmal. Die Nutzung wird hier durch ausufernde Hecken teilweise zusätzlich erschwert. Der Bewuchs darf grundsätzlich nicht über das eigene Grundstück hinausragen. Zu dicht an der Grundstückgrenze gepflanzte Büsche und Sträucher können keine Begründung sein, dass bspw. Fußgänger mit Kinderwagen auf die Straße aus-weichen müssen. Die Gemeindevertretung erhält regelmäßig Rückmeldungen von Einwohner-innen und Einwohner, die genau diesen Umstand beklagen. Wenn wir gemeinsam auch an dieser Stelle aus Rücksicht ein wenig aktiver tätig werden, ist uns allen geholfen.
Die Straßenreinigungssatzung sowie alle weiteren gemeindeeigenen Satzungen und Verordnungen finden Sie auf der Homepage des Amtes unter https://www.amtsiek.de/buerger-gemeinden/gemeinden-verbaende/siek/. oder direkt als download hier... (externer Link)