Das Grundstück Kirchenweg 12 könnte zum Verkauf stehen. Wenn die Gemeinde für dieses sehr große Grundstück städtebauliche Belange berücksichtigt haben möchte, ist sie verpflichtet, einen B-Plan zu erstellen, um eine Planungssicherheit zu gewährleisten. Ein Aufstellungsbeschluss ist deshalb nötig. Wenn also auf diesem Gebiet gebaut werden sollte, so gibt die Gemeinde durch den Bebauungsplan vor, in welcher Form dies zu geschehen hat. Dies stellt den Regelfall dar. Somit bietet sich an, zum jetzigen Zeitpunkt das Verfahren in Angriff zu nehmen; jeder hat damit Planungssicherheit. Auf dem Gebiet zwischen Kirchenweg und Hinterm Dorf könnten somit EFH/ DHH und Reihenhäuser entstehen.
27. Januar 2016 Bauausschuss sowie
29. Februar 2016 Gemeindevertretung:
Für das Gebiet westlich der Straße "Kirchenweg", für die Grundstücke Kirchenweg 12 – 16a (nur gerade Hausnummern), wird der Bebauungsplan Nr. 21 aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Es sollen im Wesentlichen folgende Planungsziele verfolgt werden:
Auszug aus dem Protokoll GV 29.02.16
22. August 2016 Bauausschuss:
Das Planungsbüro erläutert den Entwurf “Grüne Mitte“ mit den geplanten Flächen für die Errichtung von 6 EFH einem MFH sowie einer Reihenhauszeile (6WE). Insgesamt können so in dem Planungsgebiet ca. 15 neue Wohneinheiten entstehen. Die Erschließung erfolgt über eine verkehrsberuhigte eingegrünte Erschließungsstraße vom Kirchenweg. Eine weitere fußläufige Anbindung zur Straße Hinterm Dorf ist geplant. Verschieden Festsetzungen wie z.B. die Festlegung der Trauf- und Firsthöhen sowie gestalterische Vorgaben, Kennzeichnung der zu erhaltenen Bäume sowie mögliche Auflagen des Denkmalschutzes sind im Zuge der weiteren Entwurfsplanung zu klären. Die Mitglieder des Bauauschusses legen großen Wert auf die Planung von ausreichend PKW-Stellplätzen. Ein zweiter Rettungsweg für die Feuerwehr soll über die Anbindung zur Straße Hinterm Dorf ermöglicht werden, der Weg wird entsprechend verbreitert und mit Pollern versehen. Die Erschließungsstraße soll ausreichend Platz zum Befahren der Müllfahrzeuge bieten.
4. April 2017 Bauausschuss:
Auszug aus der Sitzungsvorlage: Die Gemeinde Siek hat in der Sitzung am 29.02.2016 den Aufstellungsbeschluss zu o. g. Bebauungsplan gefasst. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB hat der Eigentümer der Gemeinde einen Investor vorgestellt, der interessiert ist, das Gebiet zu erschließen. Beigefügtes Bebauungskonzept wird dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt. Sofern die Gemeinde das Konzept billigt, kann ein entsprechender Bebauungsplanentwurf erarbeitet werden. Des weiteren ist die Kostenübernahme zu klären. Bisher war die Gemeinde Siek an einer Überplanung der Fläche interessiert und hat daher die Planungsarbeiten ausgelöst. Zwischenzeitlich werden die Interessen eines Investors in die Planung eingebunden.
Das Bebauungskonzept findet nicht die Zustimmung des Gremiums. Der Investor und der Eigentümer werden gebeten, diesen deutlich zu überarbeiten. Beim Vergleich des urspürnglich favorisierten Bebauungskonzeptes mit dem jetzt vorgestellten wird deutlich, wie gravierend groß die Unterschiede sind.
14. Juni 2017 Bauausschuss:
Auszug aus dem Protokoll: Es sind nunmehr 22 Wohneinheiten zuzüglich der Wohneinheiten in den Bestandsgebäuden geplant. Die Wohnungen gliedern sich ausschließlich in Doppelhäusern, die sowohl als eingeschossige als auch als zweigeschossige Baukörper entstehen. Pro Wohneinheit sind zwei PKW-Stellplätze vorgesehen, des Weiteren stehen zusätzliche 18 öffentliche Stellplätze zur Verfügung. Im Bauausschuss wird über das vorgestellte Konzept beraten. Aus Sicht von Herrn Bitzer weicht die Planung von dem von der Gemeinde favorisierten städtebaulichen Konzept hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten und der Dichte der Bebauung ab. Auch sieht er die Baukörper als zu einheitlich gestaltet an, aus seiner Sicht wäre eine differenzierte Gestaltung der Gebäude gewünscht. Herr Reppel sieht die vorgestellte Planung als einen aus den gemeinsamen Besprechungen resultierenden tragbaren Kompromiss an, der aus seiner Sicht weiter verfolgt werden sollte. Herr Gregor von der aim project GmbH erläutert, dass es sich um verschiedene Haustypen handelt, die äußere Gestaltung wird zudem durch die am Entwurf beteiligenden Bauherren variieren. Des Weiteren erläutert er, dass derzeit Gebäude mit Pultdach und Dachterrasse nachgefragt sind, Gebäuden mit Satteldach sind derzeit kaum verkäuflich.
Mit 3 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung das Büro Evers und Küssner mit der Überarbeitung des B-Plan Entwurfs auf Basis des vorgestellten Planungskonzeptes der aim project GmbH zu beauftragen. Die Festlegung der gestalterischen Planungsparameter erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde.
4. Juli 2017 Gemeindevertretung:
Auszug aus dem Protokoll: Herr Reppel berichtet aus dem Bauausschuss vom 14.06.2017. Das Konzept ist hinsichtlich der Baukörper, Anzahl der Wohneinheiten, der Bebauungsdichte, der Geschossigkeit sowie der Anzahl der PKW-Stellplätze grundlegend überplant worden. Herr Bitzer verweist auf das Protokoll der letzten Gemeindevertretersitzung zu TOP 13. Danach besteht Einvernehmen, einer weiteren Verdichtung der Bauflächen, die über den auf der Gemeindevertretung am 13.09.2016 beschlossenen B-Planentwurf Nr. 21 hinausgeht, nicht zuzustimmen. Wenn in einem Drittel des Gebietes eine Verdoppelung der Vollgeschosse erfolgt, ist das aus seiner Sicht eine weitere Verdichtung. Herr Reppel weist darauf hin, dass mit dem überarbeiteten Konzept ein Kompromiss gefunden wurde, der im Bauausschuss ausführlich diskutiert worden ist. Herr Bitzer beantragt die namentliche Abstimmung über den Beschlussvorschlag des Bauausschusses. Diesem Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme zugestimmt.
Dem Beschlussvorschlag - Die Gemeindevertretung beauftragt das Büro Evers + Küssner mit der Überarbeitung des B-Plan Entwurfs auf Basis des vorgestellten Planungskonzeptes der aim project GmbH. Die Festlegung der gestalterischen Planungsparameter erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde - wird mit 7 Ja-Stimmen und 6 Gegenstimmen knapp zugestimmt. Die Namentliche Abstimmung verteilt sich wie folgt:
Mit "Ja" haben gestimmt: Klaus Jürgen Buchmann, Bernd-Jürgen Ehrich, Gerlinde Görmer, Andreas Koops, Monika Müller-Fritsch, Götz Reppel, Arnold Trenner
Mit "Nein" haben gestimmt: Carsten Berend, Andreas Bitzer, Christian Blank, Uwe Grundmann, Stefanie Ketelsen, Ralph-Ingo Menzel
7. September 2017 Bauausschuss:
Die Planunterlagen werden vom Büro Evers + Küssner vorgestellt. Es gibt Änderungswüsnche seitens des Bauausschusses, die in der kommenden Sitzung vorgestellt werden sollen. Insbesondere soll es sich um ein reines Wohngebiet handeln. Zudem wird die Fassdengestaltung des an der Stelle des alten Bauerhauses entstehenden Neubaus festgelegt. Diese soll sich in Art und Kubatur an das alte Bauernhaus anpassn.
9. November 2017 Bauausschuss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden abgewogen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Das Abstimmungsergebnis ist einstimmig. (Die umfassende Sitzungsvorlage 2017/005/316 kann hier eingesehen werden.)
Am 30.11.17 bestätigt die Gemeindevertretung diesen Vorschlag durch Beschluss mit 11 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme.